Der Forstbotanische Garten Tharandt bleibt bis auf Weiteres geschlossen


Diese Information ist schmerzlich, es geht aber leider nicht anders. Die derzeit gültige Corona-Schutzverordnung des Freistaates Sachsen eröffnet zwar auch den Botanischen Gärten die Möglichkeit, ab dem 15. März wieder zu öffnen, stellt aber Bedingungen:

Bei einer Inzidenz zwischen 50 und 100 sind Gäste im Garten nur „mit vorheriger Terminvereinbarung einschließlich Dokumentation für die Kontaktverfolgung“ gestattet. Eine Ausnahme von dieser Regel kann nicht gewährt werden, da es dafür keine Rechtsgrundlage gibt, teilte das zuständige Landratsamt Sächsische Schweiz Osterzgebirge mit.

Da der Eintritt in den Forstbotanischen Garten stets frei ist, gibt es also auch keine Kasse oder ein Sekretariat oder ein stets besetztes Telefon. Die Anmeldung würde zur Glückssache werden. Noch schwieriger würde die Einlasskontrolle an allen drei Eingängen, die natürlich unerlässlich wird, wenn eine Terminvereinbarung Voraussetzung ist. Und mit welchem Gefühl gehen die Gäste, die wie üblich den Forstgarten besuchen möchten, aber versäumt haben, sich anzumelden und daher abgewiesen werden?

Wir hoffen sehr, dass sich die Pandemie-Situation bald bessert und der Impfschutz ausgebaut werden kann, so dass der Forstgarten wieder ohne die genannten Bedingungen öffnen kann. Ob dies schon zum üblichen Saisonstart zum 1. April der Fall ist, erscheint fraglich. Sobald es möglich ist, werden die Tore aber geöffnet sein.

Dr. Ulrich Pietzarka
Kustos